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In Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds sind eine Vielzahl von Förderungen für die berufliche Fortbildung von Arbeitnehmern geschaffen worden. In der Regel handelt es sich um eine Anteilfinanzierung mit einem festgelegten Maximalbetrag (in Hessen zum Beispiel 50% der Seminargebühr, maximal 500,00 € pro Person und Jahr für bestimmte Personenkreise: Hessische Arbeitnehmer/Innen von kleinen oder mittelständischen Betrieben, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder über 45 Jahre alt sind oder geprüfte Ausbilder/in sind.
Nähere Informationen:
- Brandenburg: www.lasa-brandenburg.de
- Hessen: www.qualifizierungsschecks.de
- Niedersachsen: www.iwin-niedersachsen.de
- Nordrhein-Westfalen: www.bildungsscheck.de
- Rheinland-Pfalz: www.qualischeck.rlp.de
- Schleswig-Holstein: www.ib-sh.de/zukunftsprogramm
Personen mit einem Jahreseinkommen unter 25.600;00 € können die Hälfte der Seminargebühr, jedoch bis maximal 500,00 €, als Bildungsprämie erhalten.
Nähere Informationen: www.bildungspraemie.info
Für eine qualifizierte Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Restaurator/in im Handwerk oder Geselle für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege können bei der für den Wohnort zuständigen Stelle “Meister-BAföG” beantragt werden.
Nähere Informationen: www.meister-bafoeg.de
Förderwürdige Arbeitssuchende und Arbeitnehmer/innen können bei der zuständigen Arbeitsagentur Bildungsgutscheine erhalten.
Nähere Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html
Gerne nehmen wir weitere Fördermöglichkeiten auf. Informieren Sie uns bitte. Danke.
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